Sonderurlaub beim Umzug

Sonderurlaub beim Umzug

In Österreich kann prinzipiell jede/r Angestellte oder Arbeiter/in bei seinem/ihrer Arbeitgeber/in um Sonderurlaub für den Umzug ansuchen – bei voller Entgeltfortzahlung. Der Sonderurlaub für Arbeitnehmer/innen bei Umzug ist allerdings nicht einheitlich geregelt. Wie viele Tage Sonderurlaub bei Umzug im Einzelnen gewährt werden, regelt je nach Dienstverhältnis der jeweilige Kollektivvertrag. Informieren Sie sich daher zunächst bei den zuständigen Stellen über die Bestimmungen Ihres Dienstverhältnisses beziehungsweise Kollektivvertrags. Suchen Sie als Arbeitnehmer/in danach zeitnah das Gespräch mit Ihrem/Ihrer Vorgesetzten, um Ihre Urlaubstage für den Umzug zu beantragen, damit diese/r auch planen kann.

Gibt es einen Anspruch auf Sonderurlaub beim Umzug?

Nach dem Angestelltengesetz (AngG) § 8 Abs. 3 haben Sie das Recht, dass Ihr Entgelt im Sonderurlaub für den Umzug weiterbezahlt wird. Dieser Urlaub für den Umzug wird Ihnen nicht vom vertraglich festgelegten Urlaub abgezogen. Allerdings haben Sie nicht automatisch das Recht auf Sonderurlaub bei Umzug. Um diesen müssen Sie beim/bei der Arbeitgeber/in ansuchen. Prinzipiell zählt ein Umzug jedoch zu den Gründen, nach denen ein Sonderurlaub für maximal eine Woche aufgrund eines sonstigen besonderen Anlasses gewährt werden kann. In der Regel werden bei einem Umzug 1-2 Tage Freistellung bewilligt. Zusätzlich können Sie sich auf das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch (ABGB) §1154b berufen.

Sonderurlaub bei Umzug laut Kollektivvertrag

Auf der Seite der Wirtschaftskammern Österreichs (WKO) finden Sie die Kollektivverträge nach Branchen und Bundesländern geordnet. Die Ansprüche auf Sonderurlaub bei Umzug sind im Kapitel „Freizeit bei Dienstverhinderungen“ oder „Fortzahlung des Entgelts bei Arbeitsverhinderung“ angegeben. Weitere Anlaufstellen für Fragen zum Sonderurlaub bei Umzug sind die Arbeiterkammer (AK), der Österreichische Gewerkschaftsbund (ÖGB) oder bei einem guten Verhältnis zum Arbeitgeber natürlich auch Ihr/e Chef/in persönlich. Am besten informieren Sie Ihre/n Arbeitgeber/in so früh wie möglich. Wenn es kein kurzfristiger Umzug ist, dann können Sie 2-3 Monate im Voraus planen.

Wozu braucht man beim Umzug einen Sonderurlaub?

Ein Umzug erfordert gute Planung und ist viel Arbeit. Im Zuge eines Umzugs sind außerdem einige Behördengänge und mitunter Besorgungen oder Termine mit Handwerker/inne/n notwendig, auch wenn der Umzug selbst natürlich auch am Wochenende stattfinden kann.
Auch Renovierungsarbeiten, die bei einem Umzug anfallen können, sollte man besser tagsüber unter der Woche durchführen, um die allgemeine Ruhe der Nachbarn am Wochenende oder am Abend nicht zu stören. Mit Kindern ist die Zeit für einen Umzug auch am Abend und am Wochenende knapper. Die Mietvertragsunterzeichnung sowie die Wohnungsübergabe liegen meist ebenfalls innerhalb der Arbeitszeit.

Wann sollte ich den Sonderurlaub bei Umzug nehmen?

Wenn Ihr Umzug an einem Wochenende stattfindet, bieten sich der Freitag sowie der Montag als Urlaubstage für Ihren Sonderurlaub für Umzug an. Somit können Sie den Freitag zum Kistenpacken nutzen und am Montag die bei einem Umzug notwendigen Behördenwege erledigen. Natürlich hängt die Zeitplanung für Ihren Umzug auch davon ab, wann die Schlüsselübergabe der neuen Wohnung stattfindet bzw. für welchen Tag Sie Umzugshelfer/innen für Ihren Umzug organisieren können.

Sacher Umzug – Ihr Umzugspartner

Auch wir von Sacher Umzug stehen Ihnen gerne jederzeit als Ihr verlässlicher Partner mit Rat zu Umzug und Sonderurlaub und Tat beim Umzug zur Seite. Als besonderen Service haben wir Ihnen eine Checkliste für Ihren Umzug zusammengestellt. Nutzen Sie das Kontaktformular für ein kostenloses Angebot für Ihren Umzug oder melden Sie sich einfach telefonisch oder per Mail und vereinbaren gleich jetzt ein kostenloses Beratungsgespräch!

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